Wallstein Verlag

Nach der Fehde


Studien zur Interaktion von Adel und Rechtssystem am Beginn der Neuzeit: Bayern 1500 bis 1600

Reihe: Frühneuzeit-Forschungen; Bd. 20


Der Adel spielte für die Entstehung und das Funktionieren der vormodernen Staaten eine Schlüsselrolle und beanspruchte zugleich eine Ausnahmestellung hinsichtlich der staatlichen Institutionen, die in zunehmendem Maße in die Lebenswirklichkeit der Untertanen eingriffen und deren Alltag regulierten.


Diese ambivalente Haltung gegenüber den zentralen Instrumenten der fürstlichen Macht, die zwischen Kooperation und Distanz changierte, wird besonders manifest angesichts des Verhältnisses von Adel und Justiz.
Die Gerichte und ihre Tätigkeit bieten nicht lediglich einen anschaulichen Einblick in den Zustand und die Entwicklung von Staatlichkeit sowie den Grad der Kommunikation zwischen der Bevölkerung und der Staatsgewalt, Gerichte sind vielmehr selbst ganz maßgebliche Medien der Verstaatlichung. Adlige formulierten bereits im späten Mittelalter und während der gesamten Neuzeit eine grundsätzliche Distanz zu den Prinzipien der »neuen« Justiz, und sie propagierten erfolgreich die Vorstellung, wahre Adeligkeit und intensive Justiznutzung seien unvereinbar. Vor dem Hintergrund dieser zeitgenössischen Selbstbeschreibungen und historischen Einschätzungen wird in dieser Studie am Beispiel des Herzogtums Bayern im 16. Jahrhundert die Praxis des Umgangs einer regionalen Aristokratie des frühneuzeitlichen Europa mit den verschiedenen Instanzen der weltlichen Justiz - den Hofgerichten ebenso wie der Reichsgerichtsbarkeit - untersucht, und zwar in einer vielschichtigen Herangehensweise von quantitativen, beschreibenden und analytischen Methoden.
Dabei entsteht das Bild einer Aristokratie, die tatsächlich überaus intensiv und virtuos die Gerichte für ihre Interessen zu nutzen verstand und sich im Kontext der kulturellen, sozialen und politischen Selbstbehauptung gegenüber Untertanen, Standesgenossen und dem sich entwickelnden Fürstenstaat in hohem Maße auf die Macht des gelehrten Rechts stützte. Die Justiz stellte damit ein wesentliches Instrument für die Schaffung und Wahrung adliger Freiräume dar. Zugleich integrierten Adlige jedoch die Idee einer grundsätzlichen Gerichtsferne in den Umgang mit den Gerichten; sie waren so einerseits zentrale Agenten der immer weiter frotschreitenden Verrechtlichung - und damit auch Verstaatlichung - in der Frühen Neuzeit und andererseits die größten Kritiker dieses Prozesses.
Die vorliegende Untersuchung stellt mit Blick auf die internen Stratifizierungen innerhalb des Adels, seine Selbstbeschreibungen, seinen Umgang mit untertänigen Bauern, aristokratischen Nachbarn, uneinigen Familienangehörigen oder gewaltbereiten Fürsten und schließlich der Justiz einen fundamentalen Beitrag zur Neubewertung frühneuzeitlicher Adelskultur dar.


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